Rz. 78

Ist den Gesellschaftern daran gelegen, alle Mitgesellschafter zur Erteilung einer Vorsorgevollmacht zur Ausübung von Gesellschafterrechten zu verpflichten, kann dies – sowohl bei Personen- als auch bei Kapitalgesellschaften – durch eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag umgesetzt werden.

Muster 2.4: Gesellschaftsvertragliche Verpflichtung zur Erteilung einer Vorsorgevollmacht

 

Muster 2.4: Gesellschaftsvertragliche Verpflichtung zur Erteilung einer Vorsorgevollmacht

Jeder Gesellschafter ist gegenüber seinen Mitgesellschaftern verpflichtet, eine zumindest notariell beglaubigte Vollmacht für den Fall seiner Geschäfts- und/oder Handlungsunfähigkeit zu erteilen, welche den Bevollmächtigten zur Wahrnehmung seiner Gesellschafterrechte und -aufgaben berechtigt und nicht unter einer im Außenverhältnis zu überprüfenden Bedingung steht.

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