Rz. 250

Eine Patientenverfügung sollte sinnvollerweise mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kombiniert werden. Zur wirksamen Durchsetzung der in einer Patientenverfügung niedergelegten Wünsche gegenüber den behandelnden Ärzten und dem Pflegepersonal ist ein Bevollmächtigter bzw. Betreuer immer dann erforderlich, wenn diese sich nicht an die in der Patientenverfügung erklärten Wünsche gebunden sehen, beispielsweise weil sie statt eines Behandlungsabbruchs eine lebensverlängernde Behandlung für geboten erachten. Damit eine Patientenverfügung wirkungsvoll umgesetzt werden kann, ist diese bereits bei Erstellung mit dem Bevollmächtigten abzustimmen und zu besprechen. Nur so kann letztlich gewährleistet werden, dass der erklärte Wille in der Patientenverfügung auch tatsächlich umgesetzt wird.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge