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64,8 Millionen in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge (Stand: 1.1.2019, Quelle: www.kba.de) und Eingangszahlen bei den Amtsgerichten in Bußgeldsachen von bundesweit rund 347.959 Verfahren im Jahr 2017 (Quelle: www.destatis.de) lassen darauf schließen, welche Bedeutung die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit in der Praxis hat. Zudem zieht der vorübergehende Verlust der Fahrberechtigung im Falle eines Fahrverbots oftmals erhebliche Folgen für den betroffenen Verkehrsteilnehmer nach sich; denn Führerschein und Flexibilität sind nicht selten die Grundpfeiler einer erfolgreichen beruflichen Tätigkeit. Die Bearbeitung eines Bußgeldmandats bedarf deshalb derselben Bearbeitungssorgfalt wie andere anwaltliche Dienstleistungen. Eine Flut von amtsgerichtlichen und oberlandesgerichtlichen Entscheidungen und ein stetiger technischer Fortschritt einhergehend mit neu zugelassenen Verkehrsüberwachungsmethoden erfordern dabei ein profundes Wissen, um dem Mandanten zum Erfolg zu verhelfen. Um den Blick für die wesentlichen Problemstellungen des Einzelfalles zu schärfen, ist eine Standardisierung bestimmter wiederkehrender Arbeitsabläufe unabdingbar, zumal auch die – nur scheinbar nachrangigen – Verfahrensfragen wesentlichen Einfluss für das erstrebte Verteidigungsziel haben können, wie die hierzu ergangene OLG-Rechtsprechung (z.B. zur Entbindung von der persönlichen Erscheinungspflicht des Betroffenen in der Hauptverhandlung und zur unzulässigen Beschränkung der Akteneinsicht) beweist. Dem will die nachfolgende Mustersammlung Rechnung tragen, indem anwaltliche Standardschreiben im verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren nebst ergänzenden und weiterführenden Anmerkungen unter Nachweis einschlägiger Rechtsprechung aufbereitet sind.

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