Rz. 59

Anlässlich der Prüfung der Anspruchsberechtigung ist zu ermitteln und in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren,

in welches Versorgungssystem der Verletzte/Getötete

im Unfallzeitpunkt eingebettet war[31] und
ob sich im Laufe der Regulierung Veränderungen ergeben haben (das ist häufig der Fall);

welche anderen Veränderungen sich zwischenzeitlich ergaben, z.B.

zwischenzeitliche Abfindung oder andere rechtsbeeinträchtigende Handlung (wie Quotenvereinbarung, Verjährung) des Geschädigten oder Rechtsvorgängers,
rechtschaffende oder -verändernde Veränderungen (wie Leistungsanträge[32] bei Dritten;[33] Anerkennung als Unfall im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung [wie Nothilfe, Arbeits-/Schul­{wege}unfall]; familiäre Veränderung;[34] ausländerrechtliche Veränderungen[35]),
anderweitige Anspruchsverfolgung (Gerichtsverfahren, außergerichtliche Regulierung).
[31] Besonderes Augenmerk ist dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz zu gewähren (siehe dazu näher Jahnke/Burmann-Jahnke/Burmann, Handbuch des Personenschadensrechts, 1. Aufl. 2016, Kap. 1 Rn 1038 ff. m.w.H.).
[32] Solche Anträge kann nicht nur der Geschädigte stellen. An Tätigwerden eines Vormunds/Betreuers ist genauso zu denken wie an die Berechtigung von Drittleistungsträgern (so darf z.B. die Arbeitsverwaltung die vorzeitige Altersverrentung betreiben, BSG v. 19.8.2015 – B 14 AS 1/15 R – jurisPR-SozR 6/2016 Anm. 3 [Anm. Bieback] NZS 2016, 31 [(Jobcenter können Arbeitslose mit 63 Jahren gegen ihren Willen in Rente schicken. Wer ALG II bezieht, muss vorrangig andere Sozialleistungen in Anspruch nehmen, um seine Hilfsbedürftigkeit zu beseitigen. Dazu gehört trotz der damit verbundenen dauerhaften Rentenkürzung auch eine vorzeitige Altersrente.]). Die gesetzliche Krankenkasse kann ihren Versicherten zur Stellung eines Antrags auf Teilhabe (Rehabilitation) auffordern (§ 51 SGB V); der RVT kann diesen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Teilhabe als Rentenantrag umdeuten (§ 116 Abs. 2 SGB VI).
[33] Sind Anträge bei Dritten gestellt? Mit welchem Inhalt und Ziel? Wie ist deren Stand? Rechtskräftige Ablehnung oder Rechtsmittelverfahren?
[34] Z.B. Mitversicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung; Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis, Anerkennung als Asylbewerber.
[35] Veränderung in der Aufenthaltsberechtigung, Stand eines Asylverfahrens.

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