Rz. 394

Ein Schaden-Teilungsabkommen (z.B. zwischen einem hinter einem potentiell als Schadenersatzverpflichteten in Betracht kommenden Schädiger stehenden Haftpflichtversicherer und einem SVT) begründet eine originäre vertragliche Verpflichtung des Abkommenspartners zur Leistung.[360]

 

Rz. 395

Es handelt sich nicht um einen Forderungsübergang.

 

Rz. 396

Es gilt, da es sich um vertragliche Anspruchsabwicklung eines Schadenfalles handelt, damit auch nicht die Verjährungshemmung nach § 115 Abs. 2 S. 2 VVG, § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG a.F.

[360] Zu Einzelheiten Jahnke/Burmann-Stahl, Handbuch des Personenschadensrechts, 1. Aufl. 2016, Kap. 5 Rn 3965 ff.; Stiefel/Maier-Jahnke, Kraftfahrtversicherung, 19. Aufl. 2017, § 116 VVG Rn 101 ff.

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