Rz. 272
Schadenersatznormen bestimmen, welcher materielle und immaterielle Schaden – der Höhe nach – dem Geschädigten vom Schädiger zu ersetzen ist.
Rz. 273
Die anspruchsausfüllenden Umstände hat der Geschädigte darzulegen und zu beweisen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen