Rz. 501
Schweißarbeiten erfordern besondere Sicherungsmaßnahmen. Kommt der Installateur bei den Schweißarbeiten mit einem ihm unbekannten Kunststoff in Berührung, muss er sich bemühen, die besonderen Eigenschaften des Kunststoffs zu ergründen; kommt dies zu keinem klaren Ergebnis, muss der Kunststoff aus dem Brennbereich entfernt werden.[1461] Führt ein Installateur Schneidbrennerarbeiten in einem Raum durch, in dem, wie er weiß, früher mit Nitrolack gespritzt worden ist, so hat er besondere Brandschutzmaßnahmen zu ergreifen.[1462]
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