Rz. 367
Betreiber von Diskotheken und Veranstalter von Konzerten müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um Gehörschäden der Besucher durch übermäßige Lärmbelastung zu verhindern.[1000] Anhaltspunkte hierfür bieten die Grenzwerte der DIN 15905 Teil 5.[1001]
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