Rz. 496

Der Installateur muss Gasanlagen zur Wasserbereitung nach den anerkannten Regeln der Technik errichten, um die Gefahr einer Kohlenmonoxydvergiftung zu vermeiden.[1450] Wird ein Heizkörper in Geschäftsräumen zur Montage aufgestellt, muss er gegen Umfallen gesichert werden, wenn der Geschäftsbetrieb während der Arbeit fortdauert.[1451] Es gehört sowohl zu den Vertragspflichten als auch zu den Verkehrssicherungspflichten eines Installateurs, bei der Montage eines Ölbrenners Vorsorge gegen die Entstehung einer Brandgefahr zu treffen.[1452]

[1450] BGH, Urt. v. 20.9.1960 – VI ZR 177/59, VersR 1960, 1044.
[1451] BGH, Urt. v. 2.4.1963 – VI ZR 159/62, VersR 1963, 683 (684).
[1452] LG Wiesbaden, Urt. v. 14.4.1964 – 1 S 276/63, VersR 1964, 1056.

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