Rz. 391
Ein Schuss darf nur dann abgegeben werden, wenn das Zielobjekt genau und sicher abgesprochen ist und die Gewissheit besteht, dass kein Mensch unmittelbar durch den Schuss oder durch ein Abprallen des Geschosses getroffen werden kann.[1131] In unübersichtlichem Gelände darf nicht geschossen werden, sofern die Möglichkeit besteht, dass ein Mensch in die Schusslinie gerät.[1132] Der Jäger muss damit rechnen, dass die Munition bei Auftreffen auf einen harten Gegenstand in unberechenbarer Weise in alle möglichen Richtungen abprallen kann.[1133]
Rz. 392
Bei der Handhabung der Schusswaffe muss der Jäger damit rechnen, dass es immer wieder vorkommt, dass sich auch aus einer gesicherten Waffe bei einer Erschütterung oder einem Aufprall ein Schuss löst. Deshalb muss der Jäger sein Gewehr sofort entladen, wenn die Jagdausübung beendet ist. Die Waffen dürfen nur während der tatsächlichen Jagdausübung geladen sein (§ 3 Abs. 1 UVV Jagd).[1134]
Rz. 393
An die sichere Aufbewahrung von Waffen sind allgemein höchste Anforderungen zu stellen.[1135] Die Anforderungen sind umso strenger, wenn ein Minderjähriger eine Waffe bereits eigenmächtig verwendet hatte und dies dem Eigentümer bekannt war.[1136]
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