Rz. 77

Die Klägerin, eine Berufsgenossenschaft, verlangte von der Beklagten, einem Kfz-Haftpflichtversicherer, die Erstattung von Aufwendungen, die ihr aus Anlass eines Verkehrsunfalls entstanden sind. Sara H., die Fahrerin des bei der Beklagten haftpflichtversicherten unfallbeteiligten Fahrzeugs, und die Geschädigte Ursula N. waren Arbeitskolleginnen. Sie verrichteten seit mehreren Jahren Reinigungsarbeiten in einem Hotel, das außerhalb des Firmensitzes ihrer Arbeitgeberin, einer Gebäudereinigungsfirma, gelegen ist. Am 10.7.2001 gegen 13.00 Uhr hatten beide Arbeitskolleginnen das Hotel verlassen, um die Heimfahrt anzutreten. Sie begaben sich mit weiteren Mitarbeiterinnen zum Personalparkplatz des Hotels, der auch von den Reinigungskräften zum Abstellen ihrer Fahrzeuge benutzt wurde. Beim Rückwärtsausparken fuhr Sara H. mit dem auf ihren Vater zugelassenen Pkw Ursula N. an. Diese wurde erheblich verletzt. Die Klägerin erbrachte zum Ausgleich des Personenschadens der Geschädigten Versicherungsleistungen in Höhe von insgesamt 37.113,60 EUR. Die auf Ersatz dieser Zahlungen gerichtete Klage blieb in den Vorinstanzen erfolglos. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgte die Klägerin ihren Anspruch weiter.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge