Rz. 128
1. | Liegt ein Mangel (noch) vor oder soll dieser bestritten werden? Bestreiten der Mangelhaftigkeit kann eine ernsthafte und endgültige Verweigerung der Nachbesserung sein, der Unternehmer kann dann (auch ohne Nachfrist) unmittelbar sekundäre Mangelansprüche geltend machen. | ||||||||||||||||
2. | Ausschluss der Mängelhaftung?
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3. | Höhe der geltend gemachten Kosten/Schäden
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