Rz. 112
1. | Zuständiges Gericht (bedenken: § 29 ZPO – Ort des Bauvorhabens; Kammer für Handelssachen?) | ||||||||||
2. | Vertragsverhältnisse und -abwicklungsstand klären und vortragen (Vertragsschluss und ggf. Ergänzungen/Abänderungen; BGB- oder VOB-Vertrag? Abnahme erfolgt – förmlich/konkludent/fiktiv?) | ||||||||||
3. | Liegen Mängel noch vor oder sind diese bereits beseitigt? | ||||||||||
4. | Bei noch vorliegenden Mängeln Wahl des Anspruchs:
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5. | Bei bereits beseitigten Mängeln Wahl des Anspruchs:
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6. | Konkrete Bezeichnung Mängelsymptome und Bezifferung Kosten/Mangelfolgeschäden (Privatgutachten einholen? Nicht zwingend erforderlich, aber möglicherweise sinnvoll). | ||||||||||
7. | Ist eine Bezifferung von Kosten/Schäden (noch) nicht möglich oder kann Umsatzsteuer noch nicht verlangt werden? Feststellungsantrag prüfen. |
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