Rz. 112

1. Zuständiges Gericht (bedenken: § 29 ZPO – Ort des Bauvorhabens; Kammer für Handelssachen?)
2. Vertragsverhältnisse und -abwicklungsstand klären und vortragen (Vertragsschluss und ggf. Ergänzungen/Abänderungen; BGB- oder VOB-Vertrag? Abnahme erfolgt – förmlich/konkludent/fiktiv?)
3. Liegen Mängel noch vor oder sind diese bereits beseitigt?
4.

Bei noch vorliegenden Mängeln Wahl des Anspruchs:

a) Mängelbeseitigungsklage
b) Vorschussklage (Frist zur Nacherfüllung abgelaufen oder entbehrlich)
c) Minderung (vor allem bei Unmöglichkeit der Mängelbeseitigung)
d) Rücktritt (vor allem Bauträgervertrag)
e) alternativ oder kumulativ Schadensersatz
5.

Bei bereits beseitigten Mängeln Wahl des Anspruchs:

a) Ersatzvornahmekosten
b) alternativ oder kumulativ Schadensersatz (kein fiktiver Schadensersatz möglich)
6. Konkrete Bezeichnung Mängelsymptome und Bezifferung Kosten/Mangelfolgeschäden (Privatgutachten einholen? Nicht zwingend erforderlich, aber möglicherweise sinnvoll).
7. Ist eine Bezifferung von Kosten/Schäden (noch) nicht möglich oder kann Umsatzsteuer noch nicht verlangt werden? Feststellungsantrag prüfen.

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