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Bezüglich der bereits erwähnten Eichfähigkeit eines AAK-Messgerätes ist zu erwähnen, dass die Eichfrist auf ein taggenaues Eichdatum fixiert ist, was aus dem entsprechenden Eichschein eines jeden Gerätes ersichtlich wird. Die Eichfrist wird allerdings auf dem Messprotokollausdruck des AAK-Messgerätes nur in Monat und Jahr angegeben (z.B. 05.13). Wird der angegebene Monat überschritten, kann aufgrund der intern hinterlegten Eichfrist des Messgeräts keine gültige Messung mehr durchgeführt werden. Das Messgerät Alcotest® 7110 Evidential macht bei einer nach Überschreiten der Eichfrist durchgeführten AAK-Messung auch hierauf aufmerksam, in dem es nach Abschluss eines erfolgreich durchgeführten Messzyklus kein abschließendes Messergebnis (AAK) anzeigt und auch nicht im Messprotokoll ausweist. Es wird anstelle eines Messergebnisses sowohl im Display des Messgerätes als auch im Messprotokoll in Form einer entsprechenden Fehlermeldung auf die abgelaufene Eichfrist hingewiesen. Bei dem neueren Messgerät Alcotest® 9510 DE ist nach Überschreiten der Eichfrist erst gar keine AAK-Messung möglich, da das Gerät selbst eine Messung blockiert und dies auch im Display anzeigt ("Gesperrt"). Diese "Sperre" für eine gültige AAK-Messung greift aber erst nach Ablauf des innerhalb des Gerätes hinterlegten Eichendes (z.B. 05.13). Liegt die tatsächliche, auf den Tag fixierte Eichfrist vor dem Ende des Monats (z.B. 15.5.2013), so kann auch nach Ablauf der eigentlichen Eichfrist bis zum Monatsende eine Messung mit dem Messgerät erfolgen, wenngleich hierfür keine gültige Eichung mehr gewährleistet ist. Bei der Überprüfung einer regelrecht durchgeführten AAK-Messung sollte daher der Eichschein des jeweils verwendeten Messgerätes in Augenschein genommen werden.

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