Rz. 66

Vorsicht ist geboten, wenn ein Mandant nicht allein zum ersten Besprechungstermin kommt! Kommt ein Mandant nicht allein und bringt den Schwiegersohn, die Tochter, einen Elternteil oder jemand anderen mit z.B. der Begründung

"Ich kenn mich nicht so gut aus …"
"Bin aufgeregt, kann mir vielleicht nicht alles merken …"
"Meine Mutter zahlt die Kosten …"

zum Termin mit, sollten Sie bedenken, dass derartige Personen in einem späteren etwaigen Vergütungsprozess als Zeugen auftreten könnten. Problematisch kann dies nicht nur aus haftungs-, sondern auch vergütungsrechtlicher Sicht sein.

 

Rz. 67

 

Praxistipp

Dokumentieren Sie noch mehr als sonst. Klären Sie vorab, welche Informationen Sie mit dieser Person – auch nach dem Termin – noch austauschen dürfen, und welche nicht. Lassen Sie sich vom Mandanten / von der Mandantin eine Verschwiegenheitsverpflichtungsentbindungserklärung unterschreiben. Nur weil eine Person beim ersten Beratungsgespräch dabei war, heißt das noch lange nicht, dass dieser Person am Telefon später Auskünfte gegeben werden dürfen. Sensibilisieren Sie auch Ihre Mitarbeiter für dieses Thema.

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