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Grundlage der Schadenregulierung bei Beteiligung ausländischer Kraftfahrzeuge und Anhänger ist das Grüne-Karte-System.[303] Das Grüne-Karte-System regelt Unfälle, die durch Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen im Wohnsitzland des Geschädigten verursacht werden. Die meisten europäischen Länder sind dem Grüne-Karte-System angeschlossen. Bei Unfällen im Inland richtet sich der Direktanspruch gegen das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. nach deutschem Versicherungsrecht und deutschem Haftpflichtrecht. Das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. beauftragt i.d.R. einen inländischen Versicherer mit der Schadenregulierung. Passivlegitimiert bleibt für Klagen aber allein das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. Die Anschrift lautet:

Deutsches Büro Grüne Karte e.V.

Wilhelmstr. 43/43 G

10117 Berlin

Telefon: (030) 20 20 5757

Telefax: (030) 20 20 6757

Internet: www.gruene-karte.de

E-Mail: dbgk@gruene-karte.de

[303] Näheres bei Stiefel/Hofmann, § 2 a Rn 10 ff.

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