Rz. 156
▪ | Übermäßige Reaktion bei Kleinwild (Römer/Langheid, § 61 VVG Rn 55; BGH r+s 1997, 98). |
▪ | Willentliches Ausweichen vor einem die Fahrbahn überquerenden Fuchs, da ein Ausweichen angesichts der geringen mit einer Kollision verbundenen Gefahren nicht geboten und deshalb subjektiv unentschuldbar ist; die bislang bei Wildschäden von der Rechtsprechung für die Teilkaskoentschädigung entwickelten Abgrenzungskriterien sind auf die Vollkaskoversicherung zu übertragen (OLG Koblenz VersR 2004, 464). |
▪ | Schleudern nach Ausweichen vor Haarwild, wenn zuvor eine Linkskurve bei Schneefall/Hagel mit überhöhter und der Situation völlig unangepasster Geschwindigkeit von 85 bis 90 km/h befahren wurde (LG Hannover SP 2004, 95). |
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