Rz. 156

Übermäßige Reaktion bei Kleinwild (Römer/Langheid, § 61 VVG Rn 55; BGH r+s 1997, 98).
Willentliches Ausweichen vor einem die Fahrbahn überquerenden Fuchs, da ein Ausweichen angesichts der geringen mit einer Kollision verbundenen Gefahren nicht geboten und deshalb subjektiv unentschuldbar ist; die bislang bei Wildschäden von der Rechtsprechung für die Teilkaskoentschädigung entwickelten Abgrenzungskriterien sind auf die Vollkaskoversicherung zu übertragen (OLG Koblenz VersR 2004, 464).
Schleudern nach Ausweichen vor Haarwild, wenn zuvor eine Linkskurve bei Schneefall/Hagel mit überhöhter und der Situation völlig unangepasster Geschwindigkeit von 85 bis 90 km/h befahren wurde (LG Hannover SP 2004, 95).

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