Rz. 1020

 
Praxis-Beispiel

Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis infolge der Betriebsänderung gem. § 1 dieses Sozialplans beendet wird, sind berechtigt, die ihnen überlassene Werkswohnung zu den bisherigen Konditionen für einen Zeitraum von (…) Jahren weiter zu nutzen. Sämtliche Steuern und Abgaben im Zusammenhang mit der weiteren Nutzung trägt der Arbeitnehmer. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist die Gesellschaft berechtigt, mit sofortiger Wirkung eine Erhöhung des Mietzinses auf das marktübliche Niveau zu verlangen. Möchte die Gesellschaft von diesem Recht Gebrauch machen, teilt sie dies dem betroffenen Arbeitnehmer mindestens sechs Monate vor Ablauf des vorgenannten Zeitraums mit. Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall zu einer Kündigung der Werkswohnung unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist oder, sofern die vertragliche Kündigungsfrist sechs Monate überschreitet, nach seiner Wahl unter Einhaltung einer verkürzten Kündigungsfrist von sechs Monaten, berechtigt.

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