Rz. 1016

 
Praxis-Beispiel

Liegt im Falle einer Änderungskündigung der Gesellschaft oder im Falle einer einvernehmlichen Versetzung der künftige Arbeitsort eines Arbeitnehmers künftig mindestens (…) km entfernt vom bisherigen Arbeitsort des Arbeitnehmers und zieht der Arbeitnehmer nicht um, sondern pendelt er unter Beibehaltung seiner bisherigen Wohnung täglich zu seinem künftigen Arbeitsort, werden ihm monatlich im Nachhinein gegen Vorlage geeigneter Nachweise für einen Zeitraum von (…) Monaten die tatsächlich angefallenen Pendelkosten bis zu einer Gesamthöhe von maximal (…) EUR brutto erstattet. Besitzt der Arbeitnehmer eine Bahncard, ist er verpflichtet, diese zu verwenden. Mietwagenkosten werden nicht erstattet. Etwaige Steuern für den geldwerten Vorteil trägt der Arbeitnehmer.

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