a) Arbeitgeberdarlehen
Rz. 1011
Soweit Arbeitnehmer von der Gesellschaft ein Arbeitgeberdarlehen in Anspruch genommen haben, wird dieses innerhalb von (…) Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Rückzahlung fällig. Auf Wunsch des Arbeitnehmers können bis zu (…) % der Abfindung gem. § (…) dieses Sozialplans auf die Darlehensforderung der Gesellschaft angerechnet werden.
Alternativ: Arbeitgeberdarlehen, die bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig werden, können auf schriftlichen Antrag, der bei der Personalabteilung zu stellen ist, zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt werden.
b) Betriebliche Altersversorgung
Rz. 1012
Arbeitnehmer, die während ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft unverfallbare Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung erworben haben, erhalten bei Ausscheiden eine Bescheinigung gem. § 4a BetrAVG.
c) Betriebsübergang
Rz. 1013
Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis gem. § 613a BGB auf den Betriebserwerber übergeht, erhalten keine Abfindung, wenn ihre Arbeitsstätte beim Betriebserwerber nicht weiter als (…) km von ihrer bisherigen Arbeitsstätte entfernt liegt. Liegt die Arbeitsstätte weiter als (…) km entfernt von der bisherigen Arbeitsstätte, erhalten Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis gem. § 613a BGB auf den Betriebserwerber übergeht, (…) % der Abfindung gem. § (…) dieses Sozialplans.[2313]
Kündigt der Betriebserwerber das Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen innerhalb eines Zeitraums von (…) Monaten nach dem Betriebsübergang, erhält der Arbeitnehmer die volle Abfindung gem. § (…) dieses Sozialplans, wobei bereits geleistete Abfindungszahlungen sowie Abfindungszahlungen des Betriebserwerbers voll angerechnet werden. Die Abfindung wird zur Zahlung fällig, sobald die Beendigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses mit der Gesellschaft rechtskräftig feststeht.
Arbeitnehmer, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses gem. § 613a Abs. 6 BGB widersprechen, erhalten keine Abfindung, wenn ihre Arbeitsstätte beim Betriebserwerber nicht weiter als (…) km entfernt von ihrer bisherigen Arbeitsstätte läge. Läge die Arbeitsstätte weiter als (…) km entfernt von der bisherigen Arbeitsstätte, erhalten Arbeitnehmer, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses gem. § 613a Abs. 6 BGB widersprechen, (…) % der Abfindung gem. § (…) dieses Sozialplans.[2314]
d) Direktversicherung
Rz. 1014
Soweit eine Fortführung der über die (…) Lebensversicherung AG durchgeführte Direktversicherung durch den Arbeitnehmer oder einen zukünftigen neuen Arbeitgeber möglich ist, wird die Gesellschaft sämtliche erforderlichen Erklärungen zur Übertragung der Direktversicherung auf den Arbeitnehmer oder einen zukünftigen neuen Arbeitgeber abgeben.
e) Doppelte Haushaltsführung/Pendlerpauschale
aa) Doppelte Haushaltsführung; Heimreise
Rz. 1015
Liegt im Falle einer Änderungskündigung der Gesellschaft oder im Falle einer einvernehmlichen Versetzung der künftige Arbeitsort eines Arbeitnehmers mindestens (…) km entfernt vom bisherigen Arbeitsort des Arbeitnehmers und zieht der Arbeitnehmer nicht um, sondern unterhält er stattdessen an seinem künftigen Arbeitsort einen weiteren Wohnsitz, werden ihm monatlich im Nachhinein für einen Zeitraum von (…) Monaten gegen Vorlage geeigneter Nachweise die Mietkosten bis zu einer Höhe von monatlich (…) EUR brutto erstattet. Ferner erstattet die Gesellschaft dem Arbeitnehmer für denselben Zeitraum monatlich im Nachhinein gegen Vorlage geeigneter Nachweise die Kosten für eine wöchentliche, tatsächlich angetretene Heimreise in der 2. Klasse der Bahn. Besitzt der Arbeitnehmer eine Bahncard, ist er verpflichtet, diese zu verwenden. Bei Benutzung des eigenen Pkw werden 0,(…) EUR je Entfernungskilometer erstattet.[2315] Mietwagenkosten werden nicht erstattet. Etwaige Steuern für den geldwerten Vorteil trägt der Arbeitnehmer.
bb) Pendlerpauschale
Rz. 1016
Liegt im Falle einer Änderungskündigung der Gesellschaft oder im Falle einer einvernehmlichen Versetzung der künftige Arbeitsort eines Arbeitnehmers künftig mindestens (…) km entfernt vom bisherigen Arbeitsort des Arbeitnehmers und zieht der Arbeitnehmer nicht um, sondern pendelt er unter Beibehaltung seiner bisherigen Wohnung täglich zu seinem künftigen Arbeitsort, werden ihm monatlich im Nachhinein gegen Vorlage geeigneter Nachweise für einen Zeitraum von (…) Monaten die tatsächlich angefallenen Pendelkosten bis zu einer Gesamthöhe von maximal (…) EUR brutto erstattet. Besitzt der Arbeitnehmer eine B...
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