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Es handelt sich im Muster um eine "Kurzbeschreibung". Je komplexer die Anlage ist, desto eher empfehlen sich ausführliche Darlegungen, insbesondere hinsichtlich der Gemeinschaftsflächen.[27] Ein "Heizkraftwerk", das nur eine Wohnanlage versorgt, kann nicht im Sondereigentum stehen.[28] Werden auch andere selbstständige Grundstücke versorgt, kommt die Bildung von Teileigentum in Betracht.[29]
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