Rz. 41

In den Kalender sollte auch der Grund für die Fristeintragung notiert werden. Dies kann teilweise mittels einer Abkürzung geschehen, die allerdings eindeutig sein sollte. Jede Kanzlei verwendet oft entsprechend der hier häufig anfallenden Maßnahmen eigene Kürzel.

 

Rz. 42

Als Abkürzungen bieten sich an:

 
V für die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft
Klw für die Fertigung der Klageerwiderung
S für die Fertigung von Schriftsätzen
sof.B für die Einlegung der sofortigen Beschwerde
Beruf. für die Einlegung von Berufungen
BBegr für die Fertigung von Berufungsbegründungen
Rev. für Revisionen
RBegr für die Fertigung von Revisionsbegründungen
Beschw für Beschwerden
NZB für die Nichtzulassungsbeschwerde
 

Rz. 43

(Mit freundlicher Abdruckgenehmigung der Hans Soldan GmbH, Dienste für Anwälte, Bocholder Str. 259, 45356 Essen)

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