Rz. 41
In den Kalender sollte auch der Grund für die Fristeintragung notiert werden. Dies kann teilweise mittels einer Abkürzung geschehen, die allerdings eindeutig sein sollte. Jede Kanzlei verwendet oft entsprechend der hier häufig anfallenden Maßnahmen eigene Kürzel.
Rz. 42
Als Abkürzungen bieten sich an:
V | für die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft |
Klw | für die Fertigung der Klageerwiderung |
S | für die Fertigung von Schriftsätzen |
sof.B | für die Einlegung der sofortigen Beschwerde |
Beruf. | für die Einlegung von Berufungen |
BBegr | für die Fertigung von Berufungsbegründungen |
Rev. | für Revisionen |
RBegr | für die Fertigung von Revisionsbegründungen |
Beschw | für Beschwerden |
NZB | für die Nichtzulassungsbeschwerde |
Rz. 43
(Mit freundlicher Abdruckgenehmigung der Hans Soldan GmbH, Dienste für Anwälte, Bocholder Str. 259, 45356 Essen)
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