Rz. 69
1. | Ermächtigungsgrundlage Für belastende Maßnahmen bedarf es einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Art. 20 Abs. 3 GG; vgl. hierzu z.B. § 3 Abs. 1 StVG; § 46 FeV, § 31a StVZO) |
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2. | Untersuchung der tatbestandlichen Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage Z.B. Erweisen von "Ungeeignetheit" oder "Nichtbefähigung"; diese Begriffe sind als unbestimmte Rechtsbegriffe ohne Beurteilungsspielraum für die Verwaltung gerichtlich voll überprüfbar. |
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3. | Überprüfung der Rechtsfolge
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4. | Weitere Rechtmäßigkeitserfordernisse
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