Rz. 25

Im Zuge der WEG-Reform 2020 wurde die Möglichkeit neu eingeführt, einen Beschluss außerhalb einer Versammlung mit einfacher Mehrheit zu fassen. Voraussetzung hierfür ist, dass der fragliche Beschlussgegenstand auf der Tagesordnung einer Versammlung stand, es aber nicht zur Beschlussfassung darüber kam. Ob das Thema in der Versammlung bereits "andiskutiert" worden sein muss, ist offen; die Gesetzesbegründung schweigt sich dazu aus; einschlägige Rspr. ist noch nicht bekannt geworden. Der Grund, warum ein Sachbeschluss unterblieb (sei es, dass die Eigentümer noch nicht abstimmen wollten, sei es, dass sie noch nicht rechtmäßig konnten), ist jedenfalls unerheblich. Liegt die genannte Voraussetzung vor, können die Wohnungseigentümer auf dieser Versammlung gem. § 23 Abs. 1 S. 2 WEG beschließen ("Absenkungsbeschluss"), den Beschluss für diesen einzelnen Gegenstand im Umlaufverfahren mit einfacher Mehrheit außerhalb einer Versammlung zu fassen. Wenn bspw. für eine rechtmäßige Beschlussfassung über bauliche Maßnahmen noch Angebote oder anderweitige Informationen fehlen sollten, ist einer Gemeinschaft damit ein probates Mittel an die Hand gegeben, den fraglichen Gegenstand einer baldigen Beschlussfassung zuzuführen, ohne zwingend eine weitere (ggf. außerordentliche) Versammlung durchführen zu müssen. Der Absenkungsbeschluss muss nach zutreffender h.M. weder angekündigt werden, noch kann er angefochten werden;[32] insofern steht er einem Verfahrensbeschluss (→ § 2 Rdn 40) gleich.

 

Rz. 26

Muster 2.2: Beschluss zur Fortsetzung der Beschlussfassung außerhalb der Versammlung mit einfacher Mehrheit

 

Muster 2.2: Beschluss zur Fortsetzung der Beschlussfassung außerhalb der Versammlung mit einfacher Mehrheit

Über den Gegenstand des TOP 5 der heutigen Versammlung kann gem. § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG mit einfacher Mehrheit in Textform außerhalb der Versammlung Beschluss gefasst werden ("Umlaufbeschluss"). Optional: Der Verwalter wird beauftragt, den Umlaufbeschluss herbeizuführen.

 

Rz. 27

Muster 2.3: Initiative eines mehrheitlichen Umlaufbeschlusses durch die Verwaltung

 

Muster 2.3: Initiative eines mehrheitlichen Umlaufbeschlusses durch die Verwaltung

Sehr geehrte Frau B,

in der Eigentümerversammlung am 22.4.2022 wurde beschlossen, einen Beschluss über den nicht zur Entscheidung gelangten TOP 5 außerhalb der Versammlung mit einfacher Mehrheit gem. § 23 Abs. 3 S. 2 WEG zu fassen. Wenn Sie dem Antrag zustimmen möchten, bitten wir um unterzeichnete Rücksendung des im Anhang befindlichen Beschlussformulars per Post oder E-Mail bis zum 30.6.2022. Sie können uns auch anderweitig eine entsprechende (formlose) elektronische Nachricht zukommen lassen. Wenn Sie die vorliegende Nachricht per E-Mail erhalten, können Sie uns Ihre Entscheidung bspw. unter Verwendung der Antwortfunktion Ihres E-Mail-Programms mitteilen.

Der Beschluss kommt zustande, wenn mehr Ja- als Nein-Stimmen abgegeben werden. Über das Ergebnis werden wir Sie unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen

N.N. Verwalter

Anhang:

Beschluss im mehrheitlichen Umlaufverfahren gem. § 23 Abs. 3 S. 2 WEG der Wohnungseigentümergemeinschaft Heinestr. 12, 75234 Musterstadt

Antrag:

Dem Miteigentümer A wird gestattet, auf der zu seiner Wohnung Nr. 14 gehörenden Sondernutzungsfläche ein Gartenhäuschen nach Maßgabe des diesem Antrag beigefügten Prospektbildes mit den Maßen (B x T x H) 290 x 240 x 250 cm zu errichten. Der genaue Ort der Aufstellung ist im beigefügten Lageplan (Datum 24.5.2022) verzeichnet.

□ JA. Diesem Antrag stimme ich / stimmen wir zu.

□ NEIN. Diesen Antrag lehne ich / lehnen wir ab.

□ Enthaltung.

(Wohnungsnummer, Datum, Name und Unterschrift – bei mehreren Wohnungseigentümern bitte von allen)

[32] Hügel/Elzer, § 23 Rn 106. A.A. Jennißen/Schultzky, § 23 Rn 150.

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