Rz. 38

Das Bestehen eines gesetzlichen Widerrufrechts setzt das Bestehen eines Verbrauchervertrages voraus. Ein Verbrauchervertrag liegt bei einem Vertragsschluss zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher vor, § 310 Abs. 3 BGB.

Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.

Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 Abs. 1 BGB.

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