Rz. 363

Eine Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag, welche das Kündigungsrecht des § 731 Abs. 1 BGB ausschließt oder dieser Vorschrift zuwider beschränkt, ist nach § 731 Abs. 2 BGB – entsprechend § 725 Abs. 6 BGB (bei der Austrittskündigung) – unwirksam.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge