Rz. 16
Die 5. KH-Richtline ist in Deutschland am 10.12.2007 umgesetzt worden. Sie enthält im Wesentlichen eine Erhöhung der Mindestversicherungssummen und – für die Praxis besonders bedeutsam – den Gerichtsstand des Geschädigten, der aus einem Auslandsunfall Ansprüche geltend macht.[4]
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