Rz. 16

Die 5. KH-Richtline ist in Deutschland am 10.12.2007 umgesetzt worden. Sie enthält im Wesentlichen eine Erhöhung der Mindestversicherungssummen und – für die Praxis besonders bedeutsam – den Gerichtsstand des Geschädigten, der aus einem Auslandsunfall Ansprüche geltend macht.[4]

[4] Xanke/Feller, II D Rn 70 ff.

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