Rz. 9

In diesem Schritt muss entschieden werden, ob der Schadensersatzanspruch aus der Differenz des vor dem Schadensereignis erbrachten Zeitaufwandes in der Haushaltsführung zu dem verletzungsbedingt reduzierten Zeitaufwand in der Haushaltsführung gebildet werden soll (Delta zwischen "vorher" und "nachher") oder ob der Haushaltsführungsschaden quotal ermittelt werden soll. Im Falle der quotalen Ermittlung wird der Zeitaufwand in der Haushaltsführung vor dem Schadensereignis zugrunde gelegt und mit Hilfe der Tabelle 6 der Prozentsatz der Einschränkung anhand des Verletzungsbildes ermittelt. Zeitzuschläge für Kinderbetreuung nach Tabelle 4 etc. sind an dieser Stelle selbstverständlich zu berücksichtigen.

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