Rz. 238

Muster 2.28: Stichentscheid nach Ziffer 3.5 ARB 2012

 

Muster 2.28: Stichentscheid nach Ziffer 3.5 ARB 2012

An die

_________________________-Rechtsschutzversicherung

in _________________________

Versicherungsnummer: _________________________

Schadensnummer _________________________

VN: _________________________

Mitversicherte Person: _________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrem Schreiben vom _________________________ haben Sie Ihrem Versicherungsnehmer und meinem Mandanten die Deckungsschutzzusage verweigert.

Ihr Versicherungsnehmer hat mich nunmehr beauftragt, Ihnen gegenüber eine begründete Stellungnahme darüber abzugeben, ob und inwieweit die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen hinreichende Erfolgsaussicht bietet und nicht mutwillig erscheint.

Nach nochmaliger Überprüfung der Sach- und Rechtslage bin ich nach Maßgabe der nachfolgenden Überlegungen zu dem Ergebnis gelangt, dass

hinreichende Erfolgsaussichten bestehen und
die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen nicht mutwillig erscheint, insbesondere der voraussichtlich entstehende Kostenaufwand unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Versichertengemeinschaft in keinem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht.

Zur Begründung darf ich Folgendes ausführen:

1.

Die Sachlage stellt sich nach Darstellung Ihres Versicherungsnehmers und unter Berücksichtigung der vorliegenden schriftlichen Unterlagen wie folgt dar: _________________________.

2.

Aus dem vorstehend dargestellten Sachverhalt ergibt sich folgende rechtliche Bewertung: _________________________.

3.

Unter Berücksichtigung der prozessualen Wahrheitspflicht der gegnerischen Partei und der zur Verfügung stehenden Beweismittel, nämlich _________________________, ist auch zu erwarten, dass der dargestellte Anspruch durchgesetzt werden kann.

4.

Die vorliegende Stellungnahme ist für Sie wie für meinen Mandanten bindend, sodass ich nunmehr abschließend um die Erteilung der Deckungszusage und den Ausgleich meiner bereits am _________________________ übersandten Kostennote bitten darf.

5.

Die Kosten dieser gutachterlichen Stellungnahme trägt der Versicherer. Ich bitte deshalb um Ausgleich der beigefügten Kostenrechnung, mit der ich – ausgehend von dem mit _________________________ EUR angenommenen Kostenrisiko – eine Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2400 VV abrechne. Auch hier darf ich um einen alsbaldigen Ausgleich bitten.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

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