Rz. 222

Eine mögliche Handelsregisteranmeldung könnte beispielsweise[132] wie folgt gestaltet werden:

Amtsgericht, Handelsregister

(Stadt, Deutschland)

HRA (Nummer)

Firma (…) Ltd. & Co. KG

mit dem Sitz in (…)

Geschäftsanschrift (…)

I. Bestehende Ausgangssituation

Im Handelsregister des Amtsgerichts (…), Deutschland ist derzeit unter HRA (Nummer) eine Kommanditgesellschaft unter der Firma (…) Ltd. & Co. KG mit dem Sitz in (…) eingetragen.

Alleinige persönlich haftende Gesellschafterin ist eine englische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, und zwar die (…) private limited company mit dem Sitz in (…), Vereinigtes Königreich, eingetragen im Register (Companies House) unter der Nummer (…) mit der Anschrift (…), Vereinigtes Königreich.

Die Gesellschaft hat ihren Satzungssitz in (…), Vereinigtes Königreich und ihren Verwaltungssitz in (…), Vereinigtes Königreich.

Die Gesellschaft wurde wirksam errichtet und besteht seit ihrer Gründung ununterbrochen fort. Die Gesellschaft war und ist nicht insolvent und wurde auch nicht aufgelöst.

II. Echte Auslandsgesellschaft

Die Gesellschaft (...) war und ist auf dem Gebiet des Vereinigten Königreichs nachhaltig unternehmerisch tätig.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft englischen Rechts, die in Deutschland unverändert als Kapitalgesellschaft anzuerkennen ist.

Die Gesellschaft unterliegt dem Recht des Vereinigten Königreichs.

Die Gesellschaft unterhält in Deutschland eine inländische Zweigniederlassung, die im Handelsregister des Amtsgerichts (…) unter HRB (…) eingetragen ist. Die Eintragungen im deutschen Handelsregister der inländischen Zweigniederlassung sind richtig und vollständig. Darauf wird Bezug genommen.

III. Deutsches Handelsregister

Die Gesellschaft (…) private limited company mit dem Sitz in (…), Vereinigtes Königreich, eingetragen im Register (Companies House) unter der Nummer (…) mit der Anschrift (…), Vereinigtes Königreich, ist und bleibt unverändert die alleinige persönlich haftende Gesellschafterin der (…) Ltd. & Co. KG.

Geschäftsleiter (directors) der Gesellschaft sind unverändert Herr/Frau (…), geboren am (…), wohnhaft in (…), und Herr/Frau (…), geboren am (…), wohnhaft in (…).

Die (abstrakte und konkrete) Vertretungsmacht der persönlich haftenden Gesellschafterin ist unverändert wie folgt geregelt: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft stets einzeln und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB stets vollumfänglich befreit.

IV. Anlagen

Als Anlagen sind der Handelsregisteranmeldung folgende Unterlagen beigefügt (jeweils in öffentlich beglaubigter Form und in öffentlich beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache):

(je nach Einzelfall z.B. aktueller Existenz- und Vertretungsnachweis der englischen Gesellschaft, Nachweise über die unternehmerische Tätigkeit der Gesellschaft im Vereinigten Königreich wie etwa Bestätigungen von Finanz- und Aufsichtsbehörden, Kopien von Mietverträgen über Büroräume, Kopien von Arbeitsverträgen mit Mitarbeitern und Angestellten, Quittungen über die Zahlung von Steuern und Abgaben, eidesstattliche Versicherungen von Geschäftsleitern, u.a.m.)

(Ort, Datum und Unterschriften aller Gesellschafter in vertretungsberechtigter Zahl, in öffentlich beglaubigter Form, § 12 HGB, und ggf. mit Apostille, www.hcch.net)

[132] In der Praxis sollten der Inhalt der Anmeldung und die erforderlichen Nachweise möglichst vorab mit dem zuständigen Registergericht abgestimmt werden.

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