Rz. 204

Bei den echten Auslandsgesellschaften handelt es sich um englische private limited companies mit Satzungs- und Verwaltungssitz im Vereinigten Königreich, die dort nachhaltig unternehmerisch tätig sind. Die echten Auslandsgesellschaften sind in Deutschland auch nach dem 1.1.2021 uneingeschränkt als Kapitalgesellschaften anzuerkennen. Rechtsgrundlage dafür ist jetzt das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich (siehe Rdn 66 ff.). Im Ergebnis hat sich die Rechtslage insoweit nicht geändert.

 

Rz. 205

Die Gesellschaften in der Rechtsform der Ltd. & Co. KG bestehen somit auch nach dem 1.1.2021 unverändert fort, wenn es sich bei der Komplementärin um eine echte Auslandsgesellschaft handelt.

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