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Muster 2.36: Wahlrecht beim Auftragnehmer mit Anzahl der Nachbesserungsversuche (Verkauf-AGB)

 

Muster 2.36: Wahlrecht beim Auftragnehmer mit Anzahl der Nachbesserungsversuche (Verkauf-AGB)

Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung [Neuleistung] steht in jedem Fall dem Auftragnehmer zu. Das Verlangen des Auftraggebers auf Nacherfüllung hat schriftlich zu erfolgen. Dem Auftragnehmer ist für die Nacherfüllung mindestens eine Frist von _____ (Tagen/Wochen) einzuräumen. Ist die _____ (Lieferung) nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, zu mindern oder – wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist – nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Die Anwendung der §§ 445a, 445b, 478 BGB“ (Rückgriffsanspruch des Verkäufers) bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch das Recht des Auftraggebers, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz zu verlangen.

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