Rz. 91

Muster 2.12: Verzugshaftungsbegrenzung/Höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen (Verkauf-AGB)

 

Muster 2.12: Verzugshaftungsbegrenzung/Höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen (Verkauf-AGB)

(1) Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Pandemie, oder auf ähnliche, nicht vom Verkäufer zu vertretende Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.

(2) Der Verkäufer haftet bei Verzug mit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen des Verzugs wird die Haftung des Verkäufers für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt _____ % und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt _____ % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind – auch nach Ablauf einer dem Verkäufer etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung und der Ausschluss gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall nach S. 1 dieses Abs. (2) gegeben ist. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag [nach Nr. _____ dieser Bedingungen] bleibt unberührt.

(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

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