Rz. 114

Das nachfolgende Muster ist nur dann zu empfehlen, wenn der Gegenstand des Verbrauchsgüterkaufs im Vorhinein feststeht und sich daraus keine Indizien für eine verringerte Zahl der Nachbesserungsversuche gegenüber § 440 BGB ergibt. Anwendungsfälle könnten AGB über zumindest einigermaßen komplizierte technische Geräte sein.

Muster 2.17: Drei Nachbesserungsversuche, komplexe Ware (Verkauf-AGB)

 

Muster 2.17: Drei Nachbesserungsversuche, komplexe Ware (Verkauf-AGB)

Im Falle eines Mangels steht dem Verkäufer das Recht auf Nacherfüllung nach Maßgabe des § 439 BGB zu, bevor die weitergehenden Rechte des § 437 BGB geltend gemacht werden können. Wählt der Käufer Nachbesserung ("Reparatur"), gilt diese erst nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gem. § 439 Abs. 4 BGB verweigert.

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