Rz. 171

Muster 2.35: Ausschluss der Neuleistung mit Anzahl der Nachbesserungsversuche (Verkauf-AGB)

 

Muster 2.35: Ausschluss der Neuleistung mit Anzahl der Nachbesserungsversuche (Verkauf-AGB)

Der Auftragnehmer ist im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur Neulieferung bzw. -herstellung verpflichtet. Das Verlangen des Auftraggebers auf Nacherfüllung hat in Textform zu erfolgen. Dem Auftragnehmer ist für die Nacherfüllung eine Frist von mindestens _____ (Tagen/Wochen) einzuräumen. Ist die _____ (Lieferung/Leistung) nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Nachbesserungsversuch gegeben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, steht dem Auftraggeber das Recht zu, zu mindern oder – wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist – nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Die Anwendung der §§ 445a, 445b, 478 BGB (Rückgriffsanspruch des Verkäufers) bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch das Recht des Auftraggebers, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz zu verlangen.

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