Rz. 53

Muster 2.3: Selbstbelieferungsvorbehalt (Verkauf-AGB)

 

Muster 2.3: Selbstbelieferungsvorbehalt (Verkauf-AGB)

Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags seinerseits den Liefergegenstand unverschuldet nicht erhält. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er deshalb zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Auch dem Käufer steht infolge der Information des Verkäufers ein Rücktrittsrecht zu. Der Verkäufer wird dem Käufer im Falle des Rücktritts – gleich von wem – die Gegenleistung unverzüglich erstatten.

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