Rz. 113
▪ | Ist der Gegenstand des Kaufs in allen Anwendungsfällen festgelegt? Wenn nein, ist eine rechtssichere Festlegung der Zahl der Nachbesserungsversuche nicht zu empfehlen. |
▪ | Im Übrigen ist eine Klausel nur gesetzeswiederholend zu empfehlen. |
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