Rz. 47

Leistungsbeschreibung in AGB unterliegen nur der Transparenzkontrolle (§ 307 Abs. 3 S. 2 BGB). (Stillschweigende) Individualabreden gehen vor (§ 305b BGB).
Ist die Beschreibung des Kaufgegenstandes klar und verständlich/transparent?

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