a) Betriebsbedingtes Kündigungsschreiben
Rz. 87
Muster 1c.4: Betriebsbedingtes Kündigungsschreiben
Muster 1c.4: Betriebsbedingtes Kündigungsschreiben
Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,
das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis kündigen wir hiermit betriebsbedingt unter Berücksichtigung der vertraglichen/gesetzlichen/tarifvertraglichen Kündigungsfrist zum _________________________, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
Der Betriebsrat wurde von uns vor Ausspruch der Kündigung ordnungsgemäß angehört. (ggf.: Er hat der Kündigung zugestimmt.)
Wir weisen darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Andernfalls können Ihnen Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld entstehen.
Ggf.: Etwaige Leistungen aus Anlass dieser Kündigung richten sich nach dem mit dem Betriebsrat geschlossenen Sozialplan vom _________________________ (Datum). Darüber hinaus erhalten Sie gemäß der ergänzenden Betriebsvereinbarung vom _________________________ (Datum) zusätzlich eine Abfindung von EUR _________________________ brutto, soweit sie keine Kündigungsschutzklage erheben.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Arbeitgeber
(Name der vertretungsberechtigten Person/en)
b) Abfindungskündigung, § 1a KSchG
Rz. 88
Muster 1c.5: Abfindungskündigung
Muster 1c.5: Abfindungskündigung
_________________________
Hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis wegen dringender betrieblicher Erfordernisse fristgerecht zum _________________________ (Datum).
Sollten Sie gegen diese Kündigung keine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben, können Sie nach Verstreichenlassen der Klagefrist von drei Wochen, gerechnet ab Zugang der Kündigung, zum Tag der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses eine Abfindung beanspruchen, die sich gem. § 1a Abs. 2 KSchG wie folgt berechnet:
Für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses beträgt die Abfindung 0,5 Monatsverdienste. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses wird ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufgerundet.
_________________________
c) Auswahlrichtlinie Sozialpunkteregelung
Rz. 89
Bei der Auswahl aus dem Kreis der betroffenen Mitarbeiter sind die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten sowie Schwerbehinderung wie folgt zu berücksichtigen:[131]
Checkliste
▪ | Beschäftigungsjahre:
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▪ | Lebensalter:
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▪ | Unterhaltspflichten:
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▪ | Schwerbehinderung:
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d) Sozialpunkteregelung (einseitig)
Rz. 90
Checkliste
▪ | pro Beschäftigungsjahr: 1,5 Punkte |
▪ | pro Lebensjahr: 1 Punkt, |
▪ | pro unterhaltsberechtigtem Kind: 7 Punkte |
▪ | für jede andere unterhaltsberechtigte Person: 5 Punkte |
▪ | für Schwerbehinderung ab 50 %: 11 Punkte und Gleichgestellte: 9 Punkte[132] |
▪ | ggf.: Gesamtwürdigung[133] Liegen besondere Härtefälle, wie z.B. besondere Lasten aus Unterhaltsverpflichtungen, Alleinerziehung von mindestens einem im eigenen Haushalt lebenden Kind, besondere Pflegebedürftigkeit von nahen Angehörigen etc., bei betroffenen Arbeitnehmern vor, kann der Arbeitgeber sie im Rahmen einer abschließenden Gesamtwürdigung zu berücksichtigen.[134] |
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