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Die Regelung über die Vertragsdauer und Kündigung sind ebenfalls allgemein üblich. Bei der Bemessung der Kündigungsfrist in § 22 Abs. 3 muss beachtet werden, dass sich die Suche nach einem Nachfolger nach erfolgter Kündigung des Chefarztes angesichts der fachlichen Anforderungen, die an einen Chefarzt zu stellen sind, länger hinziehen kann. Es sollte daher auf keinen Fall eine zu kurze Frist gewählt werden.

Die in § 22 Abs. 5 des Musters enthaltene Regelung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Altersgrenze für den Bezug einer ungekürzten Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung (Altersgrenzenvereinbarung) weist die Besonderheit auf, dass der Arzt regelmäßig nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung rentenversicherungspflichtig sein wird, sondern aufgrund Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI von der Versicherungspflicht in der GRV befreit ist. Aus diesem Grunde knüpft die Altersgrenzenregelung im Wege einer Fiktion an die Altersgrenze an, die für den Arzt gelten würde, wenn er in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig wäre. Dieser Zeitpunkt kann mit dem nach der Satzung des berufsständischen Versorgungswerkes festgelegten Zeitpunkt für den Bezug der Altersrente aus dem berufsständischen Versorgungswerk zusammenfallen, da üblicherweise die Altersgrenzen in den Satzungen berufsständischer Versorgungswerke an die Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden. Der Bezug einer Altersrente aus einem berufsständischen Versorgungswerk kann aber auch früher möglich sein. In diesem Fall endet das Arbeitsverhältnis nicht bereits mit dem tatsächlichen Rentenbezug. Vielmehr kann der Chefarzt seine Tätigkeit trotz Rentenbezugs so lange fortsetzen, bis er das vertraglich geregelte Alter erreicht.

§ 22 Abs. 5 des Vertragsmusters sieht darüber hinaus eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Fall vor, dass der Chefarzt erwerbsunfähig wird und von dem zuständigen Rentenversicherungsträger, typischerweise dem für ihn zuständigen ärztlichen Versorgungswerk eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung zuerkannt erhält. Als Zeitpunkt der Beendigung sieht das Muster den Ablauf des Monats vor, in dem dem Chefarzt der entsprechende Rentenbescheid zugegangen ist.

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