(1) Pflegezeitvertretung (Kalenderbefristung)

 

Rz. 193

Hierzu findet sich weiter oben ein entsprechendes Beispiel (vgl. Rdn 80).

(2) Pflegezeitvertretung (Zweckbefristung)

 

Rz. 194

Muster 1b.5: Pflegezeitvertretung (Zweckbefristung)

 

Muster 1b.5: Pflegezeitvertretung (Zweckbefristung)

Der Arbeitnehmer wird ab dem _________________________ befristet zur Vertretung während der Pflegezeit von Herrn/Frau _________________________ als _________________________ beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit dem Ende der Pflegezeit, jedoch frühestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers über die Zweckerreichung der Befristung – es sei denn, der Arbeitgeber kündigt das Arbeitsverhältnis nach § 6 Abs. 3 S. 1 PflegeZG bereits früher mit einer Frist von zwei Wochen wegen vorzeitiger Beendigung der Pflegezeit im Falle, dass die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen nicht mehr vorliegt oder unmöglich oder unzumutbar geworden ist. (alternativ: Das Sonderkündigungsrecht des Arbeitgebers nach § 6 Abs. 3 S. 1 PflegeZG ist ausgeschlossen.)

(3) Mittelbare Pflegezeitvertretung

 

Rz. 195

Muster 1b.6: Mittelbare Pflegezeitvertretung

 

Muster 1b.6: Mittelbare Pflegezeitvertretung

Der Arbeitnehmer wird ab dem _________________________ befristet als mittelbare Vertretung während der Pflegezeit von Herrn/Frau _________________________ als _________________________ beschäftigt, und zwar auf dem Arbeitsplatz von Herrn/Frau _________________________, der/die seiner-/ihrerseits die unmittelbare Vertretung von Herrn/Frau _________________________ übernimmt. (Das Arbeitsverhältnis endet automatisch am _________________________, ohne dass es einer Kündigung bedarf./Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Ende der Vertretung, jedoch frühestens nach Ablauf von zwei Wochen nach der schriftlichen Unterrichtung über die Zweckerreichung.)

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