Rz. 52

Der Arbeitgeber hat vorübergehend erhöhten Arbeitsbedarf, d.h. er benötigt einen Arbeitnehmer lediglich für eine bestimmte Zeit, z.B. im Weihnachtsgeschäft oder Schlussverkauf, für ein Sonderprojekt, im Erntegeschäft, bei betrieblichen Umstellungen aufgrund neuer Anforderungen oder während der Inventur.[153]

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