Rz. 1744

Muster 1a.91: Zurückbehaltungsrecht

 

Muster 1a.91: Zurückbehaltungsrecht

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers an seiner Arbeitsleistung wegen etwaiger fälliger Gegenansprüche ist ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche geringfügig sind.

(2) Vor Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes an der Arbeitsleistung hat der Arbeitnehmer der Gesellschaft in Textform mitzuteilen, aufgrund welcher Gegenforderung er seine Arbeitsleistung vorläufig nicht erbringen wird. Er muss der Gesellschaft ausdrücklich unter Fristsetzung von mindestens 2 Werktagen die Möglichkeit geben, Abhilfe zu schaffen.

(3) Eine unberechtigte Leistungsverweigerung berechtigt die Gesellschaft zum Ausspruch einer (ggf. außerordentlichen) Kündigung.

(4) Sämtliche dem Mitarbeiter von der Gesellschaft überlassene Gegenstände, insbesondere _________________________, sind ausschließlich zur dienstlichen Nutzung überlassen. Das alleinige und ausschließliche Besitzrecht steht der Gesellschaft zu. Ein Recht zur privaten Nutzung überlassener Gegenstände besteht nur, soweit dies im Einzelfall schriftlich vereinbart ist. Der Mitarbeiter hat auf einfache Anforderung, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch unaufgefordert, alle ihm dienstlich überlassenen Gegenstände an die Gesellschaft zurückgeben. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen. Soweit Gegenstände im Einzelfall auch zur privaten Nutzung überlassen wurden, ist ein Zurückbehaltungsrecht nach wirksamem Widerruf der privaten Nutzungsmöglichkeit ausgeschlossen.

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