Rz. 650

Der Hinweis auf den Arbeitgeber, der hier ausdrücklich genannt werden sollte, ist wichtig, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund Betriebsüberganges weitergeführt wurde und nur die Jahre beim aufnehmenden Betrieb gezählt werden sollen (siehe auch Alternative 2).

Ergänzung 1: Eine Begrenzung der anrechenbaren Dienstjahre führt zu einem Maximalbetrag der Rente und ist in den Alternativen 2, 3 und 5 des § 3 bei der Festsetzung des Prozentsatzes zu berücksichtigen. Bei der Alternative 4 (Bausteine) entspricht eine solche Begrenzung nicht dem Konzept.

Ergänzung 2: Wenn Vordienstzeiten aus einer früheren Betriebszugehörigkeit oder bei einem anderen Unternehmen angerechnet werden, ist wichtig, festzulegen, wofür.

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