Rz. 550
Ein Arbeitsvertrag kann unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung stehen. Während er bei der aufschiebenden Bedingung erst zustande kommt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt, besteht er bei der auflösenden Bedingung zunächst, endet aber bei Eintritt der Bedingung.
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