Rz. 1552

Die so identifizierten Geschäftsgeheimnisse werden, was den Wert für das Unternehmen und den Grad der Gefährdung angeht, sehr heterogen sein. Das Schutzkonzept muss auch auf diese Unterschiede abgestellt sein. Der Versuch, alle vertraulichen Informationen gleich zu behandeln, kann nicht erfolgreich sein: Ein zu hohes Schutzniveau für weniger wichtige Informationen führt nicht nur zu unnötigen Aufwand sondern in der Praxis häufig auch dazu, dass Schutzmaßnahmen unterlaufen werden – und damit auch den erforderlichen Schutz der wichtigen Geheimnisse gefährden.[3443]

 

Rz. 1553

In der Praxis bewährt hat sich eine Klassifikation der Geschäftsgeheimnisse anhand eines Drei-Stufen-Modells:[3444]

1. "Kronjuwelen" (Schlüssel-Knowhow, dessen Verlust kann existenzgefährdend sein kann)
2. wichtige Informationen (hier droht ein langfristiger wirtschaftlicher Nachteil bei Bekanntwerden, typisches Beispiel: zukünftige Technologiegenerationen, die sich noch im Vorstadium einer Schutzrechtsanmeldung befinden)
3. sensible Informationen (hier droht ein kurzfristiger wirtschaftlicher Nachteil, in der Regel macht diese Gruppe 80% aus, angemessene Schutzmaßnahmen können sich regelmäßig auf Sicherung beschränken)
[3443] Kalbfus, GRUR-Prax 2017, 391.
[3444] Dumont, BB 2018, 2441, 2443; Maaßen, GRUR 2019, 352.

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