Rz. 570

Das Erbrecht ist in den US-Staaten Gegenstand partikularer Gesetzgebung. Daher hat jeder Staat seine eigenen Regeln. In allen Staaten sind die Abkömmlinge vorrangig zur Erbfolge berufen. Adoptivkinder sind leiblichen gleichgestellt. Es tritt Erbfolge nach Stämmen ein. Nichteheliche Kinder beerben in den meisten Staaten ihre Väter wie eheliche Kinder, wenn die Eltern nach Geburt geheiratet haben oder noch zu Lebzeiten des Vaters die Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft erfolgte. Fehlen Abkömmlinge, sind in den meisten Staaten in zweiter Ordnung die Eltern berufen – in einigen Südstaaten jedoch zugleich auch die Geschwister des Erblassers.

 

Rz. 571

Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten hängt davon ab, ob gesetzlicher Güterstand in dem jeweiligen Staat die Gütertrennung ist (common law states bzw. separate property states) – so die Mehrheit der US-Staaten – oder ob gesetzlicher Güterstand die Errungenschaftsgemeinschaft ist (community property states).[549] In den meisten separate property states wird der Ehegatte Alleinerbe, wenn der Erblasser weder Abkömmlinge noch Eltern hinterlassen hat. Neben Abkömmlingen beläuft sich die Ehegattenerbquote zumindest auf ein Drittel oder ein Halb, vielfach auch auf die Hälfte, wenn nur ein Kind vorhanden ist, und neben mehreren Kindern auf ein Drittel. Zumeist bestimmen die Gesetze zusätzlich eine bestimmte Summe als Voraus, was bei kleineren Nachlässen dazu führt, dass er den gesamten Nachlass erhält. In einigen Staaten erhält er den gesamten Nachlass, wenn sämtliche Abkömmlinge auch Kinder des Ehegatten sind. So sieht es auch der Uniform Probate Code vor, ein auf privater Basis erarbeitetes Modellgesetz für das Erbrecht (siehe Rdn 589).[550]

 

Rz. 572

In den community property states ist der Ehegatte auf güterrechtlicher Ebene dadurch gegen Vermögenslosigkeit abgesichert, dass er vorab seinen hälftigen Anteil an der ehelichen Errungenschaft erhält. In Kalifornien, Idaho, Nevada, New Mexico und Washington State erhält der überlebende Ehegatte neben einem gesetzlich bestimmten Erbteil am Eigengut des Erblassers sogar die gesamte eheliche Errungenschaft, also auch den Anteil des Erblassers.

[549] Zu den community property states gehören insbesondere die vormals spanischen bzw. französischen Kolonien (Arizona, Idaho, Kalifornien, Louisiana, Nevada, New Mexico und Texas), seit neuerem aber auch Washington State und Wisconsin. In Alaska ist die Errungenschaftsgemeinschaft seit 1998 als vertraglicher Güterstand zugelassen.
[550] Sect. 2–102 UPC.

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