Rz. 581

In nahezu allen Einzelstaaten ist die Familienwohnung zum Schutz des überlebenden Ehegatten durch spezielle homestead-laws vor dem Zugriff der Nachlassgläubiger geschützt. So erhält der überlebende Ehegatte an der Familienwohnung (family home) oder auch einem Bauernhof einen Nießbrauch (life interest). In einigen Staaten wird das homestead durch behördliche Registrierung begründet, in anderen durch gerichtlichen Beschluss. Bisweilen ist der Wert der Höhe nach stark begrenzt,[565] in einigen Staaten ist die Familienwohnung dagegen ohne Rücksicht auf ihren Wert freigestellt. Der Pflichtteilscharakter des homestead ergibt sich daraus, dass der Erblasser dem Ehegatten das Recht auf das homestead nicht testamentarisch entziehen kann.[566] In einigen Staaten wird das homestead auch minderjährigen Kindern gewährt.[567]

 

Rz. 582

Das Recht am homestead wird durch einen wertmäßig begrenzten, testamentarisch nicht entziehbaren Anspruch auf bestimmte Gegenstände aus dem beweglichen Nachlass ergänzt (exempt property bzw. property set aside). Nach § 2–403 UPC ist dieser Anspruch z.B. auf 10.000 US-$ begrenzt. Auch diese Gegenstände sind dem Nachlass und seiner Verwaltung wie auch dem Zugriff der Nachlassgläubiger entzogen. Zumeist handelt es sich um Haushaltseinrichtung, Kleidung, aber u.U. auch um ein Auto oder Vieh.

[565] § 2–402 (1990) UPC empfiehlt einen relativ geringen Betrag von US-$ 15.000. Art. 10 § 4 Forida Const. gewährt sogar half acre in Städten, 160 acres außerhalb.
[566] Dukeminier/Johanson, Wills, 7. Aufl. 2005, S. 421.
[567] So in Florida, Oklahoma, siehe McGovern/Kurtz, Wills, 3. Aufl. 2004, S. 138.

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