Rz. 503

Nach dem Recht der Tierra de Ayala gilt absolute Testierfreiheit, Pflichtteilsrechte bestehen nicht. In den übrigen Teilen des Baskenlandes (Viscaya, Gipúzcoa und Alava) gilt in manchen Teilen Foralrecht und anderen gemeinspanisches Recht.[496] Nach dem Foralrecht umfasst der Pflichtteil der Abkömmlinge vier Fünftel des Nachlasses. Der Erblasser kann diesen pflichtteilsgebundenen Vermögensteil allerdings unter den Noterben frei verteilen, auch unter Ausschluss einzelner Abkömmlinge. Zugunsten anderer ist eine Verfügung des Erblassers also nur noch über ein Fünftel des Nachlasses möglich. Der Pflichtteil der Aszendenten umfasst die Hälfte des Nachlasses. Schließlich kann der Erblasser dem Ehegatten den Nießbrauch am gesamten Nachlass vermachen. Besondere Stammesbindungen (troncalidad) ergeben sich für Grundstücke.

[496] Zu der komplizieren Abgrenzung der Geltungsgebiete Hierneis, informaciones des Deutsch-spanischen Juristenvereinigung, 2007, S. 134 und ders., in: Ferid/Firsching/Dörner/Hausmann, Spanien Grdz. Rn 23.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge