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Weitere Folge der Handelsregisterreform durch das EHUG 2006 ist die Einrichtung eines elektronisch geführten Unternehmensregister (§ 8b HGB). Dort können unter www.unternehmensregister.de Eintragungen im Handelsregister, deren Bekanntmachung und zum Handelsregister eingereichte Dokumente elektronisch eingesehen werden. Das Unternehmensregister wird vom BMJV oder einem Beliehenen betrieben (§ 8b Abs. 1, § 9a HGB). Es erfasst auch die Eintragungen im Genossenschaftsregister (§ 8b Abs. 2 Nr. 2 HGB), im Partnerschaftsregister (§ 8b Abs. 2 Nr. 3 HGB) und weitere im Rechtsverkehr relevante Informationen, insbesondere Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte und Unterlagen zur Rechnungslegung sowie kapitalmarktrechtlich relevante Bekanntmachungen (im Einzelnen vgl. hierzu § 8b Abs. 2 HGB).

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